Vertragsabschlüsse und Geltung
Geltung der Bedingungen
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Angebote und Leistungen der Park Löwe; Es sei denn, Park Löwe hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt, erkennt Park Löwe keine entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Kundenbedingungen an. Wenn Park Löwe die Leistungen vorbehaltlos ausführt, in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden, gelten diese AGB ebenfalls.
Angebote und Abschluss von Verträgen
- Der Park Löwe bietet freie Angebote an. Park Löwe muss die Buchung des Kunden zum Vertragsabschluss (Buchungsanfrage) bestätigen, bevor Verträge zustande kommen können. Um einen effektiven Vertrag zwischen dem Kunden und Park Löwe abzuschließen, muss der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen annehmen. Mitarbeiter und andere Beauftragte des Parks Löwe sind nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche Vereinbarungen außerhalb des schriftlich niedergelegten Vertragsinhalts zu treffen, soweit sie keine gesetzliche Vertretungsmacht haben, wie z. B. als Prokuristen oder Vertretungsberechtigte Organstellung.
- Die Gebühren für Shuttle- oder Valet-Services müssen vom Kunden bezahlt werden.
Mietvertrag, Valet-Service
- Park Löwe ermöglicht Fluggästen am Flughafen Frankfurt am Main, ihr Fahrzeug gegen Gebühr auf den firmeneigenen Parkplätzen (Im Taubengrund 31-35, 65451 Kelsterbach) abzustellen und den kostenlosen Shuttle-Service zum Flughafen zu nutzen. Park Löwe bemüht sich, Kunden pünktlich zur angegebenen Abflugzeit zu befördern, jedoch ist die rechtzeitige Ankunft nicht Vertragsbestandteil. Haftung für Verspätungen oder Schäden an Gepäck während des Shuttle-Services wird ausgeschlossen.
- Eine Stellplatzbuchungsanfrage von Park Löwe führt zu einem Mietverhältnis zwischen dem Kunden und Park Löwe. Dieser Vertrag betrifft weder Bewachung noch Verwahrung. Für die Sachen, die der Kunde mitbringt, hat Park Löwe keine besonderen Fürsorgepflichten oder Obhut.
- Park Löwe ist verpflichtet, dem Kunden für die vereinbarte Dauer den bzw. die gebuchten Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Stellplatz es sein denn es handelt sich um eine Dauermiete so wird dem Kunden ein fester Parkplatz zugewiesen.
- Park Löwe hat ein Zurückbehaltungs- und Pfandrecht am Fahrzeug des Kunden. Wird das Fahrzeug nach Mietende nicht entfernt, verlängert sich das Mietverhältnis nicht automatisch. Park Löwe kann für die Zeit bis zur Entfernung eine Entschädigung verlangen und behält sich weitere Ansprüche vor, einschließlich der Entfernung des Fahrzeugs auf Kosten des Kunden.
- Park Löwe kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges ohne vorherige Zahlung des Rechnungspreises verweigern.
- Valet Parken: Ein Mitarbeiter von Park Löwe empfängt Ihr Fahrzeug am vereinbarten Ort am Flughafenterminal und parkt es entweder auf dem Betriebsgelände oder bringt es zum Flughafen. Ihr Fahrzeug muss verkehrssicher, haftpflichtversichert, mit amtlichem Kennzeichen und gültiger Prüfplakette sein. Bei Verweigerung der Fahrzeugannahme bleibt der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Es wird empfohlen, den Ersatzschlüssel für das Auto mitzubringen.
Verhalten auf dem Betriebsgelände
- Auf dem Betriebsgelände der Park Löwe gelten die Vorschriften der StVO. Es darf nur im Schritttempo gefahren werden, Verkehrszeichen sind zu beachten und Anweisungen des Personals zu folgen. Gefährdungen Dritter sind zu vermeiden. Fahrzeuge dürfen nur in markierten Stellflächen abgestellt werden, ohne andere zu behindern. Bei Zuweisung eines Stellplatzes ist dieser zu nutzen. Park Löwe darf falsch geparkte Fahrzeuge auf Kosten des Kunden entfernen.
- Ohne ausdrückliche Zustimmung von Park Löwe ist es dem Kunden untersagt, auf dem Betriebsgelände Reparaturen vorzunehmen, Fahrzeuge zu waschen, Betriebsstoffe abzulassen, Müll zu entsorgen oder Gegenstände zu lagern. Fahrzeuge mit undichtem Tank oder Motor dürfen nicht abgestellt werden. Verunreinigungen durch den Kunden müssen sofort beseitigt werden, andernfalls übernimmt Park Löwe dies auf Kosten des Kunden. Bei Boden- oder Grundwasserverschmutzung muss ein Fachunternehmen die Reinigung auf Kosten des Kunden durchführen; Eigenreinigung ist nicht erlaubt.
- Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände der Park Löwe zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und Abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Shuttle ist nicht gestattet. Park Löwe ist berechtigt, das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände von Park Löwe im Falle drohender Gefahr zu verweigern, und Fahrzeuge im Falle dringender Gefahr von dem Betriebsgelände zu entfernen.
- Der Kunde versichert, dass der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und das Fahrzeug bis zum Verlassen des Betriebsgeländes versichert ist. Auf Verlangen sind Führerschein und Fahrzeugschein vorzuzeigen. Bei Verdacht auf fehlenden Versicherungsschutz darf Park Löwe einen Nachweis verlangen. Werden die Dokumente nicht vorgelegt, kann Park Löwe die Leistung verweigern, ohne dass der Kunde Anspruch auf Schadensersatz hat.
- Das Rauchen auf dem Betriebsgelände von Park Löwe ist untersagt. Das Rauchen wird nur auf markierten Flächen gestattet.
Shuttle-Service
- Zusammen mit der Miete eines Stellplatzes auf dem Betriebsgelände der Park Löwe stellt Park Löwe für den Kunden ohne Aufpreis einen Shuttle-Service vom Betriebsgelände der Park Löwe zum Flughafen Frankfurt am Main und zurück zur Verfügung. Die Kunden verpflichten sich zur angegebenen Zeit am Abfahrtsort zu erscheinen. Verspätungen führen zum Wegfall des Shuttle-Service.
- Das Gepäck des Kunden sowie seiner Begleitpersonen werden bis zu Menge und Gewicht, die entsprechend der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften von diesen für die kostenlose Beförderung festgesetzt sind, kostenlos befördert. Park Löwe ist zur Beförderung von Übergepäck nur nach gesonderter Vereinbarung verpflichtet. Das Sondergepäck muss bei der Buchung angemeldet werden.
- In der Regel erfolgt der Shuttle-Service individuell im Hinblick auf die Abflug- und Landezeiten des Kunden. Park Löwe behält sich jedoch Sammelbeförderungen vor, auch wenn hierdurch für den Kunden im Einzelfall zumutbare (in der Regel bis zu 30 Minuten) Verzögerungen eintreten. Kurzfristige Änderungen an den Abflug- und Landezeiten müssen vom Kunden angegeben werden. Dabei ist zu beachten das die Park Löwe erst schriftlich gegenüber dem Kunden bestätigen muss, ob sie dann ein Shuttle-Service bei veränderten Abflug- und Landezeiten anbieten kann.
- Die Beförderung zum Flughafen Frankfurt am Main erfolgt in der Regel bis unmittelbar vor die Halle des Terminals, in dem sich der Check-in-Schalter für den Flug des Kunden befindet.
- Die Abflug- und Landezeiten sind von dem Kunden in der Reservierungsanfrage anzugeben.
- Der Rücktransport vom Flughafen Frankfurt am Main zum Betriebsgelände der Park Löwe erfolgt in der Regel zeitnah. Der Kunde hat Park Löwe nach seiner Landung und Abholung des Gepäcks telefonisch zu benachrichtigen.
- Bei alkoholisierten oder randalierenden Personen ist Park Löwe berechtigt, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung eine Beförderung zu verweigern.
- Auf Wunsch stellt Park Löwe Kindersitze zur Verfügung, wenn der Kunde dies sowie die Anzahl bei der Buchungsanfrage angibt und Park Löwe entsprechende Reservierung mit der Buchungsannahme bestätigt.
- Auf dem Parkplatz gelten die Vorschriften der StVO. Park Löwe haftet nicht für Schäden, die durch Naturereignisse, höhere Gewalt, andere Mieter oder sonstige Dritte zu verantworten sind.
- 10. Schlüsselabgabe ist sowohl für den Valet- als auch für den Shuttle-Service erforderlich.
Kfz-Dienstleistungen
- Park Löwe ermöglicht Kunden, die einen Stellplatz auf dem Betriebsgelände der Park Löwe mieten, gegen Entgelt die Inanspruchnahme von Kfz-Dienstleistungen sowie Scheibenreparaturservice für die abgestellten Fahrzeuge. Entsprechende Buchungsanfragen von Kunden können in der Regel nur berücksichtigt werden, wenn die Anfrage des Kunden mindestens eine Woche vor Beginn der Einstellzeit erfolgt.
- Die von dem Kunden gebuchten Kfz-Dienstleistungen werden während der Abstellzeit des Kundenfahrzeugs durchgeführt. Der Kunde hat daher den Fahrzeugschlüssel rechtzeitig auszuhändigen.
Hotelanfragen
- Park Löwe bietet Kunden, die einen Stellplatz auf dem Betriebsgelände der Park Löwe mieten, auf Wunsch die Möglichkeit an, über Park Löwe Anfragen zu Übernachtungsmöglichkeiten im Hotel zu stellen. Park Löwe übernimmt insoweit jedoch keinerlei Verpflichtungen gegenüber dem Kunden, weder im Hinblick auf eine Vermittlungsverpflichtung noch im Hinblick auf einen Beherbergungsvertrag. Etwaige vertragliche Beziehungen bestehen insoweit allein zwischen dem Kunden und Hotel.
Preise und Zahlungsbedingungen
- Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Preise an Park Löwe zu zahlen.
- Von Park Löwe angegebene Preise verstehen sich als Bruttopreise.
- Für die von Park Löwe angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen Tagespreise pro angebrochenen Kalendertag, auch wenn der Kunde an den jeweiligen Kalendertagen die Park Löwe angebotenen Parkleistungen nur zeitweise nutzt.
- Die vereinbarten Preise werden dem Kunden zu Beginn der Einstellzeit in Rechnung gestellt und sind von dem Kunden sofort und ohne Abzug in EURO zu zahlen.
- Sofern der Kunde die vereinbarten Leistungen von Park Löwe nicht annimmt, bleibt er vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Regelungen zur Entrichtung des vereinbarten Entgelts an Park Löwe verpflichtet.
- Gegen die Ansprüche von Park Löwe kann der Kunde nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von Park Löwe anerkannt.
Rücktritt
- Dem Kunden wird ein Rücktrittsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen eingeräumt.
- Der Kunde kann bis zum Beginn der Mietzeit jederzeit schriftlich, per Fax oder E-Mail vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt bis 24 Stunden vor Mietbeginn ist dies kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt später, ist der volle Betrag als Schadensersatz zu zahlen. Im Tarif „Best Preis“ wird der gesamte Preis erstattet. Der Kunde kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Schadensersatz beträgt maximal den vereinbarten Mietpreis.
- Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte der Parteien bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
Haftung
- Park Löwe haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Park Löwe sowie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Park Löwe beruhen. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung von Park Löwe bei grober Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Sofern mit dem Fahrzeug weitere unbeteiligte Fahrzeuge beschädigt werden gelten für die anderweitig beschädigten Kraftfahrzeuge die gesetzlichen Bestimmungen, somit haftet in diesem Fall die KFZ Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für alle nachkommenden Schäden.
- Im Falle eines Unfalls oder Schaden, verursacht durch den Fahrer/ Erfüllungsgehilfen, liegt die Haftung nicht bei der Firma Park Löwe, sondern bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Die Firma Park Löwe ist von jeglicher Haftung entbunden.
- Nicht versichert sind, Vandalismus, Unwetterschäden, Reifenschäden oder Schäden durch Luft und Druckverlust jeglicher Reifen, Elektronische oder Technische Schäden, Diebstahl von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und Sachbeschädigungen durch Dritte sowie Schäden durch höhere Gewalt, innere und äußere Unruhen, elementare Naturkräfte und Kriegsereignisse.
- Gemäß den Bedingungen unserer Vereinbarung, wenn Sie bei der Abholung Ihres Fahrzeugs keine Beanstandungen vorbringen oder unseren Mitarbeitern keine Mängel melden und das Betriebsgelände oder den vereinbarten Auftragsort verlassen, haftet die Firma Park Löwe weder für Schäden noch für Verluste, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich des Fahrzeugs.
- Eine Haftung der Firma Park Löwe für Wertgegenstände, die nicht zur regelmäßigen Fahrzeugausstattung gehören, sind ausgeschlossen.
- Park Löwe haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, wenn der Kunde keine Fotos am Abholort macht, die den aktuellen Zustand und das Parkdatum dokumentieren, dies gilt für Shuttle-Service und Valet-Service
- Mit der Unterschrift des Kunden bei der Fahrzeugrücknahme, bestätigt der Kunde das keine neuen Schäden am Fahrzeug vorhanden sind.
- Park Löwe haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Park Löwe schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung von Park Löwe auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsschluss entstanden sind.
- Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung von Park Löwe ausgeschlossen. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass die Park Löwe nicht für Glasschäden am Fahrzeug des Kunden haftet. Kleinere Schäden am Fahrzeug werden vor Abgabe des Fahrzeugs nicht dokumentiert, so dass hier ebenfalls eine Haftung der Park Löwe ausgeschlossen ist. Insoweit obliegt es dem Kunden vor Abgabe des Fahrzeuges an die Park Löwe kleinere Schäden am Fahrzeug zu dokumentieren (per Foto o.ä.).
- Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände von Park Löwe verbrachte Fahrzeug verursacht werden.
- Der Kunde tritt bereits jetzt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfall im Voraus an Park Löwe ab, soweit Park Löwe ein Schaden entstanden ist.
- Park Löwe haftet zudem nicht für Brandschäden oder Diebstahl des Fahrzeuges während der vereinbarten Parkdauer.
- In keinem Fall haftet Park Löwe für vom Fahrer bzw. Kunden auf dem Parkplatzgelände verursachte Unfälle mit Sach- und /oder Personenschäden.
- as Abstellen des Fahrzeuges auf einem der von Park Löwe bereitgestellten Parkplätze erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden.
- Für den Verlust von Gegenständen aus dem Fahrzeuginneren und im Kofferraum haftet Park Löwe nicht.
- Eine Haftung der Firma Park Löwe für Wertgegenstände, die nicht zur regelmäßigen Fahrzeugausstattung gehören, sind ausgeschlossen.
- Park Löwe haftet nicht für Gegenstände im Fahrzeug, auch nicht im Valet-Service oder Shuttle-Service.
- Bei Schäden die in der Serviceleistung Hol- und Valet Parking am Frankfurt Flughafen getätigt werden, sind bei jeglichen Schadenfällen ausschließlich über die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugbesitzer zu agieren.
- Erfolgt die Übergabe im Dunkeln, bei regennasser, oder stark verschmutzter Karosserie, sind spätere Reklamationen von kleinen Kratzern am Lack ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden am Fahrzeug ist auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Haftung für Schäden, die aus einer Besonderheit des Fahrzeugs resultieren, auf die bei der Übergabe nicht hingewiesen wurde, ist ausgeschlossen. Verzichtet der Kunde aus Zeitmangel oder sonstigen Gründen auf eine Inaugenscheinnahme mit dem Abholer der Park Löwe, sind spätere Reklamationen oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
- Park Löwe behält sich das Recht vor nach einer Überbuchung die Fahrzeuge auf einen Nebenparkplatz oder öffentlichen Parkplatz zu stellen und dort während der Mietdauer abzustellen.
- Ebenso darf der Parkplatzbetreiber Park Löwe die Reservierungen jederzeit stornieren, auch bereits bezahlte Parkplätze dürfen vom Anbieter Park Löwe jederzeit storniert werden.
Rücktritt des Vertrags, Rücktritt einer Parkplatzreservierung.
- Park Löwe behält sich das Recht vor, Kunden nach Ermessen des Auftragsvolums bei einer Überlastung jederzeit auch nach einer erfolgreichen Buchung vom Vertrag bzw. von der Parkplatzreservierung zurück zu treten.
- Park Löwe verpflichtet sich nicht nach einer Buchung, sowie nach einer Online Bezahlung den Vertrag vor Ort anzunehmen, die Parkplatzreservierung kann jederzeit zurück gezogen bzw. abgelehnt werden.
Herausgabe des Fahrzeugs
- Eine Herausgabe des Fahrzeugs an den Auftraggeber oder Berechtigten erfolgt erst nach einer Entrichtung der Vergütung. Die Vergütung kann nur in Bar entrichtet werden. Die Herausgabe an Dritte erfolgt nur nach Vorlage einer vom Auftraggeber oder Berechtigten ausgestellten Vollmacht und eine entsprechende Legitimation (Personalausweis/Reisepass).
Datensammlung
- Die Verwendung Ihrer Daten für eigene werbliche Zwecke für ähnliche Waren und Dienstleistungen ist nicht ausgeschlossen.
- Sie können dieser Verwendung jederzeit widersprechen, ohne dass für den Widerspruch andere als Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
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- Hier finden Sie unsere komplette Datenschutzerklärung.
Fehlerhafte Fahrzeugabgabe
- Wird das Fahrzeug bei einem anderen Anbieter abgebeben, obwohl eine Buchungsbestätigung von Park Löwe vorliegt übernimmt Park Löwe keine Haftung für das zurück bringen des Fahrzeugs oder für etwaige entstandene Schäden oder Vermögensschäden, dies gilt für Valet-Shuttle Service.
Klausel zur Salvatorisierung
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Regelung, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die jeweilige gesetzliche Regelung, die dem Regelungsziel der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Gerichtsstand, Erfüllungs
- Es gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
- Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Park Löwe in Kriftel, es sei denn, dass ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.
- Gerichtsstand ist Wiesbaden.